AGB Ferienhaus Niemtsch

 

1. Mietgegenstand

Vermietet wird das Ferienhaus in Niemtsch, Dorfstr. 8, 01968 Senftenberg OT Niemtsch, bestehend aus Küche, Wohnzimmer, 2 Schlafzimmern, Diele und Bad. Die Räume sind mit folgendem Zubehör ausgestattet: Waschmaschine, Geschirrspüler, Induktionsherd, voll ausgestattete Küche, Grill, Gartenmobiliar,  für Kinder steht zusätzlich ein Kinderreisebett, sowie Spielsachen zur Verfügung.

 

2. An- und Abreise

Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich, die Rückgabe des Ferienhauses muss bis 10.00 Uhr erfolgt sein.

 

3. Miete/Kaution

Die Gesamtmiete ist auf Seite 1 der Buchungsbestätigung ersichtlich. Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag in Höhe von EUR 60,00 berechnet. Ebenfalls wird eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 erhoben, die nach Rückgabe des Ferienhauses auf das Konto des Mieters erstattet wird, sofern keine Schäden an der Mietsache entstanden sind.

 

4. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

 

5. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

 

6. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurück zu treten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage von Mietbeginn 10% des Mietpreises,

bis 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises,

32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises,

21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises,

11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90% des Mietpreises.

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienhaus in vollem Umfang für die vereinbarte Mietzeit übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 35,00 berechnet werden.

 

7. Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete zu zahlen. Der Restbetrag inklusive der Kaution muss spätestens 10 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurück zu treten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 des Vertrages.

 

8. Bankverbindung des Vermieters

Name der Bank: Raiffeisenbank Gotha

Kontoinhaber: Marcus Brembach

IBAN: DE28820641680000664480

SWIFT/BIC: GENODEF1GTH

 

9. Schlüssel

Dem Mieter werden bei Mietbeginn die Schlüssel am Objekt übergeben.

 

10. Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte, Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

11. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den AGB's eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die , soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

14. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.